AGB

Allgemeines:

1.) Für den Geschäftsverkehr zwischen pri-medical GmbH und dem Käufer gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Diese Bedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr mit der pri-medical GmbH, auch wenn darauf nicht besonders Bezug genommen wird (so mündlichen oder telefonischen Bestellungen). Gegenteilige Erklärungen des Käufers (abweichende Kaufbedingungen) sind, auch wenn sie unwidersprochen bleiben, rechtsunwirksam. Änderungen und Nebenabreden (Sonderkonditionen) bedürfen schriftlicher Bestätigung durch die Geschäftsführung der pri-medical GmbH. Der Käufer unterwirft sich diesen Bedingungen, wenn nicht auf andere Weise, jedenfalls durch die Annahme der Ware.

2.) Alle Angebote sind freibleibend, d.h. die Lieferfirma behält sich vor, auf Grund des Angebotes den Auftrag hereinzunehmen oder abzulehnen.

3.) Die Preise sind fest, der pri-medical GmbH steht jedoch das Recht zu, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu verrechnen oder bei Ablehnung durch den Käufer vom Vertrag zurückzutreten. Preislisten der pri-medical GmbH enthalten stets nicht kartellierte Preise. Verpackungskosten, Fracht und Porto werden gesondert verrechnet.

4.) Alle Rechnungen sind in EURO, sofern nicht anders vereinbart wird.

Zahlungsbedingungen:

5.) Rechnungsbeträge sind binnen 14 Tagen ohne irgendeinen Abzug zahlbar. Bei Zahlung mit Wechseln ist die pri-medical GmbH berechtigt, die banküblichen Diskontspesen zu verrechnen.

6.) Schecks und Wechsel gelten erst bei Einlösung der Zahlung.

7.) Die Aufrechnung des Käufers mit von ihm geltend gemachten Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Vom Käufer geltend gemachte Ansprüche aus Gewährleistung oder wegen behaupteter Mängel befreien ihn bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung nicht von der Zahlungspflicht. Zahlungen des Käufers werden vorab auf Zinsen, Spesen und Kosten jeglicher Art und sodann auf den am wenigsten gesicherten Teil der Forderung verrechnet. Eine gegenteilige Erklärung (bestimmte Widmung des Käufers) ist unwirksam. Die pri-medical GmbH behält sich vor, abweichend von vorstehenden Zahlungsbedingungen, Ware nur gegen Sicherstellung, Vorauszahlung oder gegen Nachnahme zu liefern. Vorauszahlungen werden nicht verzinst.

Verzug des Käufers:

8.) Zahlungsverzug hat zur Folge, dass alle Zahlungserleichterungen und Rabatte (ein- schließlich Großhandelsrabatte) usw. auch hinsichtlich anderer offener Forderungen erlöschen und die sämtlichen Forderungen der pri-medical GmbH sofort fällig werden. Ab Fälligkeit sind Verzugszinsen von 7% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank zu entrichten. Zahlungsverzug des Käufers, auch aus anderen Rechtsgeschäften, berechtigt die pri-medical GmbH vom Käufer Vorausleistungen zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten. Außerdem darf die pri-medical GmbH in diesem Fall unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zurücknehmen, was für sich allein nicht als Rücktritt vom Vertrag gilt. Der Käufer erhält für solcherart zurückgenommene Ware eine Gutschrift auf den Zeitwert. Verweigerung der Annahme bestellter Ware entbindet nicht von der Kaufpreiszahlung. Im Falle Annahme- oder Zahlungsverzug gehen alle Mahn- und Inkassospesen ein- schließlich außergerichtlicher Anwaltskosten und Spesen von Gläubigerschutzverbänden zu Lasten des Käufers.

Eigentumsvorbehalt:

9.) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (Punkt 7, Abs.3) Eigentum der pri-medical GmbH. Bei Vermischung und Verarbeitung entsteht Miteigentum der pri-medical GmbH am neuen Produkt nach dem Wertverhältnis der Bestandteile. Bei bestimmungsmäßiger Weiterveräußerung der Ware oder des durch Vermischung oder Verarbeitung entstandenen Produktes hat der Käufer das noch bestehende (Mit-) Eigentum der pri-medical GmbH ausdrücklich vorzubehalten und Zahlung des Kaufpreises an die pri-medical GmbH auszubedingen. Eingänge aller Art werden dem Käufer gutgeschrieben (Punkt 7, Abs.3). Bei Weiterveräußerung der Ware auf Kredit geht der Eigentumsvorbehalt auf die Kaufpreisforderung über. Hievon kann die pri-medical GmbH den Schuldner, den ihr der Käufer zu nennen hat, jederzeit verständigen. Von Maßnahmen, welche den Eigentumsvorbehalt gefährden können (wie z.B. Pfändungen), ist die pri-medical GmbH sofort zu verständigen, ebenso ist der Dritte auf den Eigentumsvorbehalt aufmerksam zu machen.

Lieferung:

10.) Lieferungen werden von der pri-medical GmbH nach Maßgabe ihrer betrieblichen Möglichkeiten alsbald ausgeführt. Teillieferungen sind zulässig. Unabwendbare Ereignisse (z.B. Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen, etc.) und von pri-medical GmbH nicht verschuldete Umstände berechtigen die pri-medical GmbH zum Lieferungsaufschub, allenfalls zum Rücktritt vom Vertrag. Mit der Übergabe der Ware an den Käufer oder mit der Abgabe der Ware zur Versendung geht die Gefahr (z.B. Verlust, Minderung, Beschädigung, Verspätung, etc.) auf den Käufer über. Auf Verlangen des Käufers wird die Ware auf seine Kosten für den Transport versichert. Versicherungsart und –summe hat der Käufer anzugeben.

Zeichnungen und Unterlagen:

11.) An allen Zeichnungen, Entwürfen, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen der pri-medical GmbH behält sie sich das ausschließliche Eigentums- und Urheberrecht vor. Solche Belege werden dem Käufer persönlich anvertraut und dürfen ohne schriftliche Zustimmung der pri-medical GmbH weder Dritten zugänglich gemacht noch kopiert werden. Sie sind der pri-medical GmbH sofort auf Verlangen zurückzustellen. Zuwiderhandlungen verpflichten den Käufer zu vollem Schadenersatz und berechtigen die pri-medical GmbH zum Vertragsrücktritt.

Versand:

12.) Transportmittel und Versandort wählt die pri-medical GmbH. Verlangt der Käufer Abweichendes so trägt er die Mehrkosten.

Haftung für Mängel:

13.a.) offene Mängel: Mängel, welche durch ordnungsgemäße Untersuchung bei Warenübernahme feststellbar sind, müssen unverzüglich schriftlich gerügt werden, ansonsten gilt die Ware als genehmigt; b) geheime Mängel: Die pri-medical GmbH leistet Gewähr für mangelhafte Ware, nicht jedoch für anwendungstechnische Beratung. Sobald ein Mangel hervorkommt, muss er unverzüglich schriftlich gerügt werden, ansonsten die Ware auch hinsichtlich dieses Mangels als genehmigt gilt. Im Falle berechtigter Mängelrüge ist die pri-medical GmbH nach ihrer Wahl berechtigt, entweder a.) gegen Rückgabe der beanstandeten Ware Ersatz zu liefern, b.) den Kaufpreis zurückzuerstatten und vom Vertrag zurückzutreten, c.) unter Aufrechterhaltung des Kaufvertrages den Minderwert der Ware zu vergüten. Die Ansprüche des Käufers erlöschen auf jeden Fall, wenn sie nicht binnen 30 Tagen nach Ablieferung der Ware geltend gemacht werden.

Schadenersatz:

14.) Schadenersatzansprüche gegen die pri-medical GmbH sind in allen Fällen ausgeschlossen, außer es fällt eine grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Beweispflicht trifft den Käufer.

Rechtsordnung / Erfüllungsort / Gerichtsstand:

15.) Der gesamte Geschäftsverkehr der pri-medical GmbH unterliegt österreichischem Recht.

16.) Für die Auslegung der allg. Verkaufs- und Lieferbedingungen ist der deutschsprachige Text verbindlich.

17.) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wiener Neustadt.


Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

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